unverpackt. fair. gemeinsam.

GEMEINSAME SACHE. UNSERE GENOSSENSCHAFT.

Warum haben wir eine Genossenschaft gegründet – die Unterföhring Miteinand eG? Weil wir daran glauben, dass wir gemeinsam stärker sind als das Individuum. Mit der Kraft der Gemeinschaft können wir Ziele erreichen, die für uns Einzelne nicht umsetzbar gewesen wären.

Wir möchten mit unseren Mitgliedern gemeinsam gestalten und demokratische Entscheidungsprozesse leben. Außerdem ist eine Genossenschaft eine sehr sichere Rechtsform, da die finanzielle Last auf vielen Schultern liegt. Unsere drei S: Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung.

Du möchtest auch Mitglied werden? Mit 150 Euro bist Du dabei! Du möchtest noch mehr über unsere Genossenschaft Unterföhring Miteinand eG erfahren? Klicke unten.

Die Zusammenstellung unseres Sortiments ist das Ergebnis gewissenhafter Recherche – wir möchten verstehen, wie die lose Ware entstand. Nach sorgfältiger Abwägung haben wir uns dazu entschlossen, Fleisch- und Wurst-Produkte an speziellen Aktions-Tagen anzubieten, bei Übersee-Produkten beschränken wir uns auf Artikel wie Kaffee oder z.B. Schokolade.

Die Genossenschaft (eG) ist eine Rechtsform, genauso wie eine GmbH oder AG eine Rechtsform ist. Viel mehr ist sie aber ein Zusammenschluss von Personen, die die gleichen Werte teilen und ihre Ressourcen bündeln, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen. Sie erschaffen durch ihre Ideen, Arbeitskraft und eigenes Kapital einen gemeinsamen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (bei uns: Unverpackt-Laden inkl. Café), der ihnen selbst und ihrer Umwelt einen Mehrwert bietet.

Wir möchten gemeinsam mit unseren Mitgliedern einen sozialen, kulturellen und ökonomischen Mehrwert schaffen. Ganz konkret in Form eines Bio-Regional-Unverpackt-Ladens mit Cafébereich in Unterföhring.

Weil wir eine Genossenschaft von Unterföhringer*innen für Unterföhringer*innen sind.

Wir möchten miteinander gestalten und unseren direkten Lebensraum lebenswerter machen.

Natürlich nicht! Jedoch ist der primäre Zweck unser Genossenschaft ein Angebot lokal in Unterföhring zu schaffen. Aus diesem Grund ist es für Unterföhringer*innen oder Personen, die in Unterföhring arbeiten, besonders interessant. Wir freuen uns aber über jede Person, die das Projekt gut findet, ihren Beitritt erklärt und unterstützen möchte. Im Laden willkommen ist natürlich absolut JEDE/R!

Unsere Genossenschaft besteht aus drei Organen: Den Mitgliedern, dem Aufsichtsrat und dem Vorstand. Die Mitglieder stehen an oberster Stelle: Sie können in der Generalversammlung mit ihrem Stimmrecht den Aufsichtsrat wählen. Der Aufsichtsrat wiederum benennt den Vorstand und kontrolliert regelmäßig dessen Geschäfte. Der Vorstand führt die Geschäfte der Genossenschaft.

Eine Generalversammlung ist immer beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde. Dazu zählt zum Beispiel die Versendung von Einladungen 14 Tage im Voraus. Eine Mindestanzahl an Mitgliedern, die auf einer Generalversammlung anwesend sein müssen, gibt es nicht.

Die Satzung ist wie eine Art Verfassung für eine Genossenschaft. Sie regelt die wichtigsten Aspekte des genossenschaftlichen Miteinanders und basiert auf den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes (GenG). Z.B. regelt sie die Höhe der Anteile, die Durchführung von Generalversammlungen und die Geschäfte von Vorstand und Aufsichtsrat.

Mit dem Eintritt in die Genossenschaft erkennt das Mitglied die Satzung an.

Indem die Beitrittserklärung unterzeichnet wird, die hier auf unserer Homepage heruntergeladen werden kann. Die Beitrittserklärung dokumentiert den Kauf von mindestens einem Geschäftsanteil. Ein Anteil kostet 150 Euro. Gerne kannst Du natürlich auch mehrere Anteile erwerben – momentan liegt der durchschnittliche Anteilserwerb pro Genosse bei knapp 3 Anteilen.

Prinzipiell steht Dir das frei – es können z.B 3 Anteile oder etwa 10 Anteile oder eine ganz andere Anzahl an Anteilen erworben werden. Mindestens muss ein Anteil gezeichnet werden, um Mitglied zu sein. Der momentane (März 21) Durchschnitt an erworbenen Anteilen pro Mitglied liegt bei 2,67 Anteilen.

Nachdem Du den Mitgliedsantrag unterschrieben und ausgefüllt bei uns eingereicht hast, erhältst Du eine Bestätigung inkl. Mitgliedsnummer und Zahlungsaufforderung, der Du innerhalb von 14 Tagen nachkommen solltest.

Ja, natürlich. Bei Minderjährigen kann der/die gesetzlichen Vertreter/in Anteile kaufen und in eine sauberere und ökologischere Zukunft ihrer Kinder investieren.

Ich reiche eine zusätzliche Beitrittserklärung ein, in der ich nur die zusätzliche Anzahl an Anteilen, die ich erwerben möchte, benenne. Das anfängliche Eintrittsgeld von 15 Euro ist nicht erneut zu zahlen, so dass der entsprechende Satz bzgl. Eintrittsgeld in der Erklärung gestrichen werden kann. In Folge erhalte ich eine Bestätigung über die weiteren erworbenen Anteile. 

Das Schöne ist: den Großteil der Anteile werden wir für die Ausstattung des Ladens und die Erstausstattung der Waren benötigen.

Mitglieder können ihre Anteile bei ihrem Besuch im Laden direkt begutachten und probieren.

Nein, das ist leider nicht möglich. Jedes Mitglied besitzt mindestens einen Anteil von 150 Euro.

Auf der Beitrittserklärung stimmt das Mitglied der Zahlung eines Eintrittsgelds zu. Dies umfasst eine einmalige Zahlung in Höhe von 15 Euro – unabhängig davon, ob beispielsweise 3 oder 10 Anteile gezeichnet werden. Das Eintrittsgeld dient der Mitfinanzierung von Verwaltungskosten und soll einen Anteil der Kosten für die Anmeldung der Genossenschaft beim Genossenschaftsregister decken. So kann das Kapital, dass durch die Verkäufe von Anteilen entsteht, effizient für den Geschäftsbetrieb genutzt werden.

Die Zahlung einer Dividende steht bei einer Genossenschaft zwar nicht im Vordergrund, dennoch ist es uns sehr wichtig, effizient zu wirtschaften! Damit faire Gehälter gezahlt und sinnvolle Investitionen getätigt werden können. Sobald ein Überschuss erwirtschaftet wird, bestimmen die Mitglieder in einer Generalversammlung über dessen Verwendung. Prinzipiell erhält der einzelne Genosse ggf. umso mehr Gewinnbeteiligung, desto mehr Anteile er gezeichnet hat.

Nein. Jedes Mitglied hat genau eine Stimme, unabhängig von der Höhe der gezeichneten Anteile.

Die Höhe von etwaigen Dividenden ist hingegen abhängig von der Anzahl an Anteilen: Je mehr Anteile ein Mitglied besitzt, desto höher fällt sie aus.

Alle Mitglieder, die einer Generalversammlung beiwohnen, haben ein Stimmrecht. Sie können z.B. den Aufsichtsrat wählen, über die Verwendung von Überschüssen entscheiden oder Änderungen in der Satzung beschließen.

Die Höhe von etwaigen Dividenden ist hingegen abhängig von der Anzahl an Anteilen: Je mehr Anteile ein Mitglied besitzt, desto höher fällt sie aus.

Die primäre Pflicht eines Mitglieds ist es, der Zahlung seiner Geschäftsanteile und der des Eintrittsgelds nachzukommen. Teilnahme an Generalversammlungen sind hingegen freiwillig.

Nein, bei uns gilt keine Nachschusspflicht. Das heißt, dass die Mitglieder im Falle einer Insolvenz nur mit ihren eigenen Anteilen haften und nicht zu weiteren Zahlungen verpflichtet werden können.

Eine Mitgliedschaft kann mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende des Geschäftsjahres beendet werden. Ein Ausscheiden aus der Genossenschaft ist frühestens ab dem Ende des dritten Geschäftsjahres möglich. Somit wird der Genossenschaft in den ersten wichtigen Jahren eine Planungssicherheit über das Kapital gewährleistet.

Sobald ein Mitglied aus der Genossenschaft ausscheidet, bekommt es seine Anteile vollständig ausgezahlt. Sofern es seine Anteile nicht an ein anderes Mitglied übertragen möchte.

Im Fall einer Insolvenz haftet jedes Mitglied mit seinem Anteil und verliert die eingezahlte Summe. Unsere Geschäfte werden allerdings engmaschig durch unseren Aufsichtsrat und den bayerischen Genossenschaftsverband überprüft, um einer negativen Entwicklung vorzubeugen und frühzeitig intervenieren zu können.

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